Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag richtig einordnen
Pflichten · 3. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · ElterngeldKlar RedaktionZwei Zuschläge können das Elterngeld erhöhen, und beide werden regelmäßig verwechselt: Der Geschwisterbonus hängt an älteren Kindern im Haushalt, der Mehrlingszuschlag an der Zahl der gleichzeitig geborenen Kinder. Sie schließen sich nicht aus. § 2a BEEG regelt beide, mit klaren Altersgrenzen und einem festen Mindestbetrag. Dieser Beitrag ordnet ein, wer welchen Zuschlag bekommt — und was davon bei ElterngeldPlus übrig bleibt.
Der Geschwisterbonus: 10 Prozent, mindestens 75 Euro
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG). Der Mindestbetrag ist der Grund, warum der Bonus bei kleinen Elterngeldbeträgen prozentual stärker wirkt: Wer 300 Euro Mindestelterngeld bezieht, bekommt nicht 30, sondern 75 Euro dazu.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt weitere Kinder leben — und zwar in einer von zwei Konstellationen:
| Konstellation | Voraussetzung |
|---|---|
| Zwei Kinder | beide noch nicht 3 Jahre alt |
| Drei oder mehr Kinder | alle noch nicht 6 Jahre alt |
| Kind mit Behinderung | Altersgrenze 14 Jahre, bei Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX |
Die Altersgrenzen sind der häufigste Stolperstein, weil sie sich während des Bezugs verschieben können. Wird das ältere Geschwisterkind während des Elterngeldbezugs drei Jahre alt, entfällt die Voraussetzung für die weiteren Lebensmonate — der Bonus endet also nicht zum Monatsersten des Kalenderjahres, sondern mit dem Wegfall der Voraussetzung.
10 Prozent oder 75 Euro — es gilt der höhere Betrag. Unterhalb von 750 Euro Elterngeld greift immer der Mindestbetrag von 75 Euro.
Alle Beträge in diesem Beitrag sind Näherungen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle.
Der Mehrlingszuschlag: 300 Euro je weiterem Kind
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). „Weiteres Kind“ heißt: Das erste Kind begründet den Anspruch, jedes zusätzliche bringt den Zuschlag.
Bei Zwillingen ist das ein Zuschlag von 300 Euro, bei Drillingen sind es 600 Euro. Der Zuschlag ist ein fester Betrag und hängt nicht vom Einkommen ab — er wird auf das errechnete Elterngeld aufgeschlagen.
- knüpft an ältere Kinder im Haushalt an
- 10 Prozent, mindestens 75 Euro
- Altersgrenzen 3, 6 bzw. 14 Jahre
- endet, wenn die Voraussetzung wegfällt
- knüpft an gleichzeitig geborene Kinder an
- 300 Euro je weiterem Kind
- keine Altersgrenze
- läuft über den gesamten Bezug
Beide Zuschläge können nebeneinander bestehen. Wer Zwillinge bekommt und bereits ein zweijähriges Kind im Haushalt hat, erhält Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus.
Was das für die Ober- und Untergrenzen bedeutet
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro (§ 2 Abs. 4 BEEG). Diese Spanne verschiebt sich durch den Mehrlingszuschlag, weil er ein Aufschlag auf den errechneten Betrag ist.
| Fall | Mindestens | Höchstens |
|---|---|---|
| Ein Kind | 300 € | 1.800 € |
| Zwillinge (ein Zuschlag von 300 €) | 600 € | 2.100 € |
| Drillinge (zwei Zuschläge, je 300 €) | 900 € | 2.400 € |
Wie der Grundbetrag überhaupt zustande kommt — mit Ersatzrate zwischen 65 und 100 Prozent und den pauschalen Abzügen — steht in unserem Beitrag zur Berechnung des Elterngeld-Nettos. Kurz gesagt: Das Elterngeld-Netto ist nicht das Netto Ihrer Gehaltsabrechnung.
Bei ElterngeldPlus halbiert sich beides
Ein Basismonat lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Der Preis dafür ist die Höhe: ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basisbetrags — und alle Mindest- und Zuschlagsbeträge werden ebenfalls halbiert (§ 4a Abs. 2 BEEG).
| Betrag | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 300 € | 150 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 900 € |
| Geschwisterbonus, Mindestbetrag | 75 € | 37,50 € |
| Mehrlingszuschlag je weiterem Kind | 300 € | 150 € |
Das ist rechnerisch folgerichtig — ElterngeldPlus verteilt denselben Anspruch auf die doppelte Zahl von Monaten — überrascht in der Planung aber regelmäßig. Wer mit dem vollen Mehrlingszuschlag über 24 ElterngeldPlus-Monate rechnet, plant mit dem doppelten Betrag.
ElterngeldKlar rechnet beide Varianten nebeneinander, damit der Unterschied sichtbar wird, statt erst im Bescheid aufzutauchen.
Was Sie für den Antrag brauchen
Beide Zuschläge werden nicht automatisch gewährt — die Voraussetzungen müssen aus dem Antrag hervorgehen.
- Geburtsdaten aller Kinder im Haushalt Sie entscheiden über die Altersgrenzen von 3, 6 oder 14 Jahren — und darüber, wann der Geschwisterbonus während des Bezugs endet.
- Zahl der gleichzeitig geborenen Kinder Grundlage für den Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind.
- Bei Behinderung: der Nachweis Für die verlängerte Altersgrenze von 14 Jahren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.
Denken Sie an die Rückwirkung: Der Antrag wirkt nur drei Lebensmonate zurück (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer spät beantragt, verliert die davorliegenden Monate endgültig — mitsamt der Zuschläge, die auf sie entfallen wären.
Zuständig ist die von den Ländern bestimmte Behörde am Wohnsitz des Kindes (§ 12 Abs. 1 BEEG). Eine bundeseinheitliche Elterngeldstelle gibt es nicht; welche Stelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Er beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG). Unterhalb von 750 Euro Elterngeld greift immer der Mindestbetrag von 75 Euro. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Mindestbetrag auf 37,50 Euro.
Welche Altersgrenzen gelten für den Geschwisterbonus?
Bei zwei Kindern müssen beide noch unter 3 Jahre alt sein, bei drei oder mehr Kindern alle unter 6 Jahren. Für Kinder mit einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren.
Bekomme ich bei Zwillingen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag zusammen?
Ja, beide schließen sich nicht aus. Der Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind knüpft an die gleichzeitige Geburt an, der Geschwisterbonus an ältere Kinder im Haushalt. Liegen beide Voraussetzungen vor, werden beide gewährt (§ 2a BEEG).
Wie viel Elterngeld gibt es bei Zwillingen mindestens?
Beim Basiselterngeld mindestens 600 Euro und höchstens 2.100 Euro — der Mindest- und Höchstbetrag von 300 beziehungsweise 1.800 Euro erhöht sich um den Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Alle Beträge sind Näherungen; maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
Das Wichtigste in Kürze
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent, mindestens 75 Euro, und hängt an älteren Kindern im Haushalt: zwei Kinder unter 3 Jahren, drei Kinder unter 6 Jahren, bei Behinderung unter 14 Jahren.
Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro je weiterem gleichzeitig geborenen Kind und ist einkommensunabhängig. Beide Zuschläge können nebeneinander bestehen — bei Zwillingen liegt das Basiselterngeld damit zwischen 600 und 2.100 Euro.
Bei ElterngeldPlus halbieren sich alle Mindest- und Zuschlagsbeträge (§ 4a Abs. 2 BEEG). Und der Antrag wirkt nur drei Lebensmonate zurück (§ 7 Abs. 1 BEEG) — wer später beantragt, verliert die Zuschläge für die davorliegenden Monate.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle.