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Lebensmonate berechnen und als Übersicht mitnehmen

Welcher Zeitraum gehört zum ersten, zweiten oder zwölften Lebensmonat? Erstellen Sie aus dem Geburtsdatum eine Übersicht mit Anfang und Ende jedes Monats. Ein erwarteter Geburtstermin bleibt ausdrücklich eine vorläufige Annahme.

Inhalt aktualisiert:

Ihre Lebensmonate als Kalenderübersicht

Wählen Sie die Datumsgrundlage ausdrücklich. Der Kalender berechnet Zeiträume, keine Leistungsansprüche. Ihre Angaben werden zur Berechnung an unseren Server gesendet und nicht gespeichert.

Dieser Kalender geht von der Geburt aus. Für Adoption oder Adoptionspflege verwenden Sie ihn nicht: Dort ist eine andere Grundlage zu prüfen, insbesondere die Haushaltsaufnahme. Die amtliche Anlaufstelle ist unten verlinkt.

Grundlage und Ausschnitt

Voreingestellt sind die Monate 1 bis 14. Bis zu 36 Monate lassen sich anzeigen; diese Auswahl sagt nichts über die mögliche Bezugsdauer aus.

So geht es

  1. Datumsgrundlage wählenTatsächliche Geburt und erwarteter Termin sind unterschiedliche Grundlagen. Ein Termin ist vorläufig; nach der Geburt berechnen Sie die Übersicht mit dem tatsächlichen Datum neu.
  2. Ausschnitt festlegenWählen Sie den ersten und letzten gewünschten Lebensmonat. Die Anzeigegrenze von 36 Monaten ist keine Aussage über einen möglichen Leistungsbezug.
  3. Datumsgrenzen prüfen und mitnehmenDie Tabelle nennt jeweils den ersten und letzten eingeschlossenen Tag. TXT, CSV und Druck enthalten auch die Grundlage, Hinweise und Quellen.
  4. Mit der weiteren Planung abgleichenLegen Sie Elternzeit, Arbeitsbeginn und geplante Bezugsvarianten daneben. Der Kalender bestätigt keinen Anspruch, keine Antragsfrist und keine zulässige Aufteilung.

Lebensmonate sind keine Kalendermonate

Bei einer Geburt am 18. August 2026 läuft der erste Lebensmonat vom 18. August bis einschließlich 17. September. Der zweite beginnt am 18. September und endet am 17. Oktober. Der 1. Oktober liegt also innerhalb des zweiten Lebensmonats. Ein Arbeitsbeginn am Monatsersten fällt nicht automatisch mit dem Beginn eines Lebensmonats zusammen.

Der Geburtstag zählt bei der Berechnung des Lebensalters mit (§ 187 Abs. 2 BGB). Das Monatsende folgt § 188 Abs. 2 und 3 BGB. Die amtlichen BEEG-Richtlinien erläutern diese Abgrenzung in Abschnitt 4.1.2. Aus einer korrekt berechneten Zeitspanne folgt noch keine Berechtigung zum Elterngeldbezug.

Lebensmonate mit Elternzeit und Arbeitsbeginn abstimmen

Was bei einer Geburt am Monatsende passiert

Nicht jeder Monat enthält einen 29., 30. oder 31. Tag. Fehlt der für das Fristende maßgebende Tag, greift § 188 Abs. 3 BGB. Bei einer Geburt am 31. Januar 2026 endet der erste Lebensmonat deshalb am 28. Februar. Der zweite reicht vom 1. bis zum 30. März; der dritte vom 31. März bis zum 30. April. Bei einer Geburt am 31. Januar 2024 endet der erste Lebensmonat wegen des Schaltjahrs am 29. Februar.

Prüfen Sie immer benachbarte Zeilen: Auf den letzten Tag einer Zeile folgt unmittelbar der erste Tag der nächsten. Addieren Sie nicht pauschal 30 Tage und verwenden Sie den verschobenen Beginn eines Folgemonats nicht als neuen Geburtstag.

Vorläufiger Termin, tatsächliche Geburt und Adoptionspflege

Vor der Geburt können Sie mit dem erwarteten Termin planen. Jede daraus berechnete Zeile ist vorläufig. Wenn das Kind an einem anderen Tag geboren wird, ändern sich die Grenzen; erstellen und ersetzen Sie dann auch Ihre gespeicherten Dateien. Eine Änderung im Formular entfernt hier die alte Übersicht, bis Sie erneut berechnen.

Bei Adoption oder Adoptionspflege knüpft der Leistungszeitraum an die tatsächliche Haushaltsaufnahme an, nicht an eine fiktive neue Geburt (BEEG-Richtlinien 4.1.4). Dieser Geburtskalender bildet das nicht ab. Besprechen Sie die passende Grundlage mit der Elterngeldstelle und nutzen Sie die amtlichen Informationen für diesen Fall.

Vom Kalender zur gemeinsamen Arbeitsgrundlage

Die TXT-Datei eignet sich zum Lesen und Weitergeben, die CSV-Datei für eine Tabellenkalkulation. In jeder CSV-Zeile stehen Datumsgrundlage, Ausgangsdatum, Quellenstand und Grenzen. Der Ausdruck enthält die vollständige ausgewählte Tabelle. Die Dateien tragen keine Namen; das enthaltene Geburtsdatum sollten Sie trotzdem nur an die benötigten Personen weitergeben.

Der Kalender speichert Ihre Angaben nicht und übernimmt sie nicht automatisch in ein Konto oder einen Antrag. Für eine weitere Bezugsplanung müssen Sie Leistungsvarianten, Einkommen, Mutterschaftsleistungen und weitere Anspruchsvoraussetzungen gesondert berücksichtigen. Die App und der amtliche Elterngeldrechner sind getrennte nächste Schritte.

Quellen und amtliche Anlaufstellen

Häufige Fragen

Ist der letzte angezeigte Tag noch eingeschlossen?

Ja. Die Spalten Von und Bis nennen jeweils eingeschlossene Kalendertage. Der folgende Lebensmonat beginnt am nächsten Tag.

Bedeuten 14 oder 36 angezeigte Monate entsprechend viel Elterngeld?

Nein. Der gewählte Ausschnitt ist nur eine Kalenderansicht. Bezugsdauer, Varianten, Aufteilung und Anspruch werden damit nicht geprüft.

Kann ich schon mit dem voraussichtlichen Geburtstermin rechnen?

Ja, als ausdrücklich vorläufige Terminannahme. Nach der Geburt müssen Sie mit dem tatsächlichen Geburtsdatum neu berechnen und alte Dateien ersetzen.

Werden meine Angaben gespeichert?

Die Angaben werden für die Berechnung an den Server gesendet, aber nicht als Fall gespeichert. TXT und CSV werden beim Download in Ihrem Browser erzeugt. Für den Kalender ist kein Konto nötig.

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ElterngeldKlar ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Kalender ordnet Datumsgrenzen zu und prüft weder einen Leistungsanspruch noch die Zulässigkeit einer Bezugsplanung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle.

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